Vermögensauseinandersetzung: Finanzielle Gerechtigkeit nach der Ehe
Wenn eine Ehe endet, müssen nicht nur Emotionen sortiert, sondern auch Sachwerte und Finanzen neu geordnet werden. Die Vermögensauseinandersetzung ist der Prozess, in dem gemeinsames Eigentum aufgeteilt und individuelle Zuwächse ausgeglichen werden. Ziel ist es, dass beide Partner mit einer soliden finanziellen Basis in ihr neues Leben starten können.
Der gesetzliche Güterstand: Die Zugewingemeinschaft
In Deutschland leben die meisten Paare im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern kein Ehevertrag etwas anderes regelt. Das bedeutet: Das Vermögen der Partner bleibt während der Ehe getrennt, aber der während der Ehezeit erwirtschaftete Wertzuwachs wird bei einer Scheidung geteilt.
Dabei wird das Nettovermögen am Tag der Hochzeit (Anfangsvermögen) mit dem Nettovermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen) verglichen.
Komplexe Fragen sicher lösen
Die Aufteilung des Vermögens ist oft komplizierter als ein einfacher Blick auf das Bankkonto. Als Ihre Anwältin unterstütze ich Sie bei folgenden Kernthemen:
Die gemeinsame Immobilie:
Bleibt ein Partner im Haus? Wird es verkauft? Wie wird der andere ausgezahlt?
Gemeinsame Schulden:
Wer haftet für laufende Kredite, und wie beeinflussen diese den Unterhalt?
Unternehmensbeteiligungen:
Wie wird der Wert einer Firma oder Praxis fair ermittelt, ohne die Existenz des Betriebes zu gefährden?
Hausrat und Wertgegenstände:
Von der Einbauküche bis zum Aktiendepot – wir finden eine sachgerechte Lösung.
Strategie statt Streit
Mein Fokus liegt darauf, langwierige Wertermittlungen durch Gutachter und teure gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Oft ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung der klügere Weg: Hierbei legen wir einvernehmlich fest, wer welche Vermögenswerte übernimmt. Das spart nicht nur erhebliche Gerichtskosten, sondern gibt Ihnen auch die Planungssicherheit, die Sie für Ihren Neustart benötigen.
Besitzen Sie gemeinsames Wohneigentum oder ein Unternehmen und sorgen sich um die faire Aufteilung? Lassen Sie uns in einer Erstberatung eine Bestandsaufnahme Ihres Vermögens vornehmen.